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CO2-Kosten: Das müssen Vermieter und Mieter beachten

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CO2-Kosten: Das müssen Vermieter und Mieter beachten Seit 2023 ist es für Vermieter verpflichtend, sich an den CO2-Kosten für die Beheizung und Warmwasserbereitung ihrer vermieteten Immobilien zu beteiligen. Diese gesetzliche Neuerung zielt darauf ab, Eigentümer zu ermutigen, in energiesparende Maßnahmen zu investieren. Im Kohlenstoffdioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) wird die Tatsache bedacht, dass die Eigenschaften der Heizsysteme und die bauliche Beschaffenheit der Gebäude wesentlich den Energieverbrauch und damit die CO2-Emissionen beeinflussen. Helmstedt Landkreis

Seit 2023 ist es für Vermieter verpflichtend, sich an den CO2-Kosten für die Beheizung und Warmwasserbereitung ihrer vermieteten Immobilien zu beteiligen. Diese gesetzliche Neuerung zielt darauf ab, Eigentümer zu ermutigen, in energiesparende Maßnahmen zu investieren. Im Kohlenstoffdioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) wird die Tatsache bedacht, dass die Eigenschaften der Heizsysteme und die bauliche Beschaffenheit der Gebäude wesentlich den Energieverbrauch und damit die CO2-Emissionen beeinflussen.

Die Aufteilung der CO2-Kosten erfolgt nach einem festgelegten Stufenmodell, das sich an der Höhe des jährlichen CO2-Ausstoßes pro Quadratmeter Wohnfläche orientiert. Für Gebäude mit sehr hohem Emissionswert müssen die die Vermieter bis zu 95 Prozent der CO2-Kosten übernehmen. Dies soll einen finanziellen Anreiz schaffen, in moderne und effiziente Heiztechnologien zu investieren, um langfristig Energiekosten zu sparen und die Umweltbelastung zu minimieren.

Vermieter müssen den Mietern transparent die Aufteilung der CO2-Kosten darlegen und ihren eigenen Anteil direkt abziehen. Für Mieter besteht die Möglichkeit, sich über Online-Tools und Beratungsstellen wie die Verbraucherzentrale oder das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zu informieren und berechnen zu lassen, welcher Anteil der Kosten vom Vermieter getragen werden muss.
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